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Keine Vorratsdatenspeicherung in Österreich!

Am 1. April 2012 beginnt in Österreich die Vorratsdatenspeicherung. Hinter dem sperrigen Namen "Vorratsdaten" verbirgt sich die verdachtsunabhängige Speicherungen von Verbindungsdaten. Unter anderem wird gespeichert: Wer mit wem, von wo aus, wie lange telefoniert und wer wem, wann Emails schreibt. Diese Daten sollen von allen Menschen in Österreich gespeichert werden. Damit stellt die Vorratsdatenspeicherung einen massiven Eingriff in die Privatsphäre jedes Bürgers dar. Dieser Eingriff verstösst gegen das Menschenrecht auf Privatsphäre. Begründet wird die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung mit der Verbrechensbekämpfung. Es gibt jedoch keinerlei Belege für einen Nutzen von Vorratsdaten.Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung setzt sich für eine Wahrung der Grundrechte ein. Die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung ist nicht im Einklang mit den Grundrechten möglich. Deshalb fordern wir:

  • Keine Vorratsdatenspeicherung in Europa!
  • Keine Vorratsdatenspeicherung in Österreich!
  • Österreich soll die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nicht umsetzen sondern bekämpfen!

AKVorrat übermittelt Stellungnahme im Verfahren beim EuGH zur Vorratsdatenspeicherung

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat im Dezember 2012 dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) die Frage der Vereinbarkeit der Vorratsdatenspeicherung (VDS) mit der EU Grundrechte-Charta (GRC) vorgelegt. Im Ausgangsverfahren haben insgesamt 11.139 Personen, organisiert durch den AKVorrat, im Juni 2012 beim VfGH einen Antrag zur Aufhebung der VDS eingebracht (www.verfassungsklage.at). Nun hat der AKVorrat im Namen der AntragstellerInnen fristgerecht bis zum 10. April 2013 eine Stellungnahme beim EuGH in Luxemburg vorgelegt.

Aprilscherz: EuGH hat leider noch nicht über die Vorratsdatenspeicherung entschieden!

[Wien, 1. April 2013] Leider müssen wir euch mitteilen, dass unsere Meldung zum 1. April 2013 ein Aprilschwerz war. Leider hat der EuGH noch nicht in unserer Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung entschieden. Wir wollten mit dieser Meldung aber zum Ausdruck bringen, wie wichtig der Kampf gegen die Vorratsdatenspeicherung ist und das es nicht undenkbar ist ihn zu gewinnen.

Warum war das nötig?

Europäischer Gerichtshof kippt Vorratsdatenspeicherung!

UPDATE: Bei dieser Meldung handelt es sich um einen Aprilscherz, siehe diese Aufklärung.

Vorratsdaten: Politische Bankrotterklärung des Nationalrats

Im Dezember 2011 wurde die BürgerInneninitiative "Stoppt die Vorratsdatenspeicherung" vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AKVorrat.at) dem Parlament übergeben. Bis zum Ende der Unterzeichnungsfrist wurde sie von 106.067 Menschen unterstützt. Nach mehr als 12 Monaten wurde die Bürgerinitiative heute mit Lippenbekenntnissen und einer nichtssagenden Entschließung im Parlament abschließend behandelt.

Verfassungsgerichtshof teilt die Bedenken von 11.139 BürgerInnen


Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat entschieden, die Kernfrage der von 11.139 BürgerInnen über den Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AKVorrat) eingebrachten Beschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung (VDS) dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen. Damit schließt er sich den Zweifeln an der Vereinbarkeit der Vorratsdatenspeicherung mit den europäischen Grundrechten an - ein bedeutender Etappensieg auf dem Weg zur Beseitigung der VDS in Österreich (und Europa)!

Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung: BMJ lehnt Dialog mit BuergerInnen ab

Hearing im Justizausschuss erreicht offizielle Aussage zur Ausweitung der VDS. Vorratsdaten sollen für Urheberrechtsverstöße verwendet werden. Dialog mit VertreterInnen der Internet-NutzerInnen von BMJ abgelehnt.

Regierung bekennt sich klar zur Vorratsdatenspeicherung und ignoriert die Bedenken von über 100.000 BürgerInnen

Im gestrigen Justizausschuss fand ein Hearing zur BürgerInneninitative gegen die Vorratsdatenspeicherung statt. Die anschließende Diskussion im Ausschuss ignorierte sowohl die geäußerte Kritik, als auch weitgehend die Anliegen der BürgerInnen.

Einladung Pressekonferenz: Vorratsdatenspeicherung im Justizausschuss


Anlässlich des Justizausschuss Hearings zur Bürgerinitiative gegen die Vorratsdatenspeicherung lädt der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AKVorrat) zu einer Pressekonferenz ins Cafe Stein am Mittwoch, 28. November 2012 ab 14.00 Uhr.

PRESSEAUSSENDUNG: Vorratsdatenspeicherung 2.0


Der AKVorrat warnt vor einer Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung.Die bevorstehende Urheberrechtsnovelle gibt Anlass zur Sorge. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AKVorrat) warnt vor einer Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung. Gleichzeitig erteilt er eine klare Absage an die Begehrlichkeiten Vorratsdaten für zivilrechtliche Verfahren (insb. Urheberrechtsdelikte) zu verwenden!

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